Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Commerciamo GmbH

im Rechtsverkehr mit Unternehmern

    1. Allgemeine Bestimmungen 

1.1     Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden AVB) gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Sie sind wesentlicher Bestandteil aller Vertragsangebote und Vertragsannahmen gegenüber Unternehmern und gelten auch für Bestellungen in unserem Online Shop für Unternehmer. Für den Rechtsverkehr mit Verbrauchern, insbesondere über unseren Online-Shop für Verbraucher unter […] gelten gesonderte Bedingungen.

1.2     Diese AVB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir in Kenntnis dieser Bedingungen die Lieferung oder Leistung ohne besonderen Vorbehalt ausführen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware erkennt der Kunde diese AVB vorbehaltlos an, auch wenn er zuvor widersprochen haben sollte.

1.3     Diese AVB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn wir nicht nochmals auf die Geltung der AVB hinweisen.

1.4     Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor unseren AVB. Derartige Absprachen sind zu Beweiszwecken schriftlich zu treffen oder zu bestätigen. Für den Abschluss und den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, der Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5     Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind nur wirksam, wenn sie in Text- oder Schriftform erfolgen (z. B. Brief, E-Mail, Telefax). Soweit in diesen AVB für einseitige Erklärungen die Einhaltung der Schriftform gefordert wird, genügt auch die Wahrung der Textform.

 

    2. Angebote, Vertragsschluss, Besondere Bestimmungen und Informationen für Bestellungen im Online-Shop

2.1     Kostenvoranschläge, Preis– und Lieferinformationen, beispielsweise in unserem Online-Shop und in Katalogen, stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar, sondern sind als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote an uns, an die der Kunde im Zweifel 14 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden bestätigen, mit der Vertragsdurchführung beginnen oder die Ware liefern. Der Kunde verzichtet auf den Zugang unserer Annahmeerklärung. Ist unsere Erklärung ausnahmsweise als rechtsverbindliches Angebot zu verstehen, sind wir bis zur Annahme durch den Kunden jederzeit zum Widerruf unseres Angebots berechtigt, sofern in dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

2.2     Kostenvoranschläge, Skizzen, Zeichnungen, Pflichtenhefte, Leistungsbeschreibungen und sonstige Unterlagen, die nicht zum Lieferumfang gehören, verbleiben in unserem Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach entsprechender Aufforderung unverzüglich an uns zurückzugeben.

2.3     Besondere Bestimmungen und Informationen für Bestellungen in unserem Online-Shop für Unternehmer:

-   Die Angebote in diesem Online-Shop richten sich nur an Unternehmer.

-   Bestellungen sind erst nach Registrierung im Online-Shop möglich. Mit der Registrierungsanfrage bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft. Vor der Freischaltung des Kunden für Bestellungen im Online-Shop führen wir eine entsprechende Prüfung durch. Wir behalten uns vor, Registrierungsanfragen von Kunden abzulehnen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen, auf unser Verlangen entsprechende Nachweise beizubringen und die Daten bei Änderung zu korrigieren.

-   Bei Bestellungen über unseren Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über die im Warenkorb befindlichen Waren ab, wenn er den Button „kostenpflichtig bestellen“ anklickt. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Nach einer Bestellung im Online-Shop erhält der Kunde eine automatisch generierte Zugangsbestätigung. Diese stellt keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen oder den Kunden über den Versand der Ware informieren oder die Ware liefern.

-   Wir sind berechtigt, Bestellungen des Kunden im Online-Shop innerhalb von drei Werktagen anzunehmen.

-   Der Bestellvorgang im Online-Shop umfasst folgende Schritte: Nach Anmeldung mit seinen Registrierungsdaten kann der Kunde die Ware durch Anklicken des Buttons „in den Warenkorb“, der zusätzlich mit dem Warenkorbsymbol versehen ist, unverbindlich in einen virtuellen Warenkorb einlegen. Den Inhalt des Warenkorbs kann sich der Kunde jederzeit über das Warenkorbsymbol anzeigen lassen und mittels der vorgesehenen Felder Produkte aus dem Warenkorb löschen oder die Menge ändern. Vor Abgabe einer Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben in einer Bestellübersicht zu prüfen und Eingabefehler über die vorgesehenen Bearbeitungsfelder zu korrigieren. Wir speichern den Vertragstext. Der Kunde kann diese AVB im Rahmen des Bestellverlaufs einsehen, ausdrucken und speichern. Den Inhalt der Bestellung bzw. Reservierung kann der Kunde im Bestellverlauf abspeichern und/oder ausdrucken. Ferner werden wir dem Kunden den Inhalt der Bestellung und die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AVB nach Abgabe der Bestellung zusenden. Eine spätere Einsichtnahme in die Bestellhistorie ist über die Rubrik „Mein Konto“ möglich. Eine Einsichtnahme in die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AVB ist dort nicht möglich. Vertragssprache ist Deutsch.

 

    3. Preise, Preisanpassungen, Versandkosten

3.1     Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, gelten uns Preise „netto ab Werk“ (EXW Incoterms 2020), d. h. ohne Verpackung, Verladung, Versicherung, Zölle und sonstige auf die Ware zu entrichtende Abgaben, Transportkosten und Umsatzsteuer. Auf ggf. anfallende Versandkosten bei Bestellungen in unserem Online-Shop weisen wir im Bestellverlauf hin.

3.2     Die angegebenen Preise für unsere Lieferung basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umständen. Bei unvorhersehbaren, von uns nicht zu beeinflussenden erheblichen Kostensteigerungen, z. B. durch Erhöhung von Frachtraten, Transportkosten, Steuern, Zöllen- oder sonstigen öffentlichen Abgaben, Währungsschwankungen, Preiserhöhungen für Rohstoffe oder Zulieferungen, sind wir berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen anzupassen. Übersteigen die Preiserhöhungen 15 % des ursprünglichen Preises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

 

    4. Lieferzeit, Lieferung

4.1     Angaben zu Lieferterminen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindliche Termine vereinbart sind. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop erfolgt der Versand von Ware, die am Lager verfügbar ist, innerhalb von drei Werktagen ab Abgabe Ihrer Bestellung. Auf abweichende Lieferzeiten weisen wir bei den jeweiligen Produktangeboten hin.

4.2     Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt frühestens mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständiger Klärung der technischen und kaufmännischen Einzelheiten der Auftragsdurchführung, rechtzeitiger Erfüllung aller erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden.

4.3     Wir sind jederzeit, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, berechtigt, einen Vertrag nur gegen Vorkasse, Anzahlung oder Sicherheitsleistung abzuschließen. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Verzug mit anderen Leistungsverpflichtungen, negative Bonitätsauskünfte), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit oder -willigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. § 321 BGB findet (entsprechende) Anwendung. Sondervereinbarungen (auch Sonderrabatte) sind in diesem Fall hinfällig.

4.4     Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir den Kunden informieren.

4.5     Haben wir den Kunden vor Vertragsschluss in angemessener und zumutbarer Weise auf Lieferengpässe hingewiesen, gilt Folgendes:

-   Die Einigung erfolgt unter dem Vorbehalt der Lieferbarkeit. Die Lieferzeit verlängert sich bis zur Verfügbarkeit der Ware. Die Lieferung an den Kunden erfolgt schnellstmöglich nach Eingang der Ware bei uns, wobei wir die Bestellungen der Kunden nach der zeitlichen Reihenfolge der Vertragsschlüsse erfüllen werden. Wir werden den Kunden informieren, wenn die Ware verfügbar ist.

-   Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem avisierten Liefertermin erfolgt.

-   Wie werden dem Kunden im Falle des Rücktritts sämtliche Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

4.6     Wir haften nicht für Nichtlieferungen oder Lieferverzögerungen, wenn diese auf höherer Gewalt oder einem sonstigen außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruhen und von uns vernünftigerweise nicht erwarten werden konnte, den Hinderungsgrund in Betracht zu ziehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden. Das gilt beispielsweise bei kriegerischen Ereignissen, Terrorakten, Naturereignissen, Betriebs-, Transport- und Verkehrsstörungen, ausbleibenden Zulieferungen und Rohmaterialzufuhr, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, behördlichen Verfügungen, Massenerkrankungen, Epidemien und Pandemien, Fabrikationsstörungen einschließlich Maschinenausfall, Arbeitskräftemangel. Wir werden den Kunden in derartigen Fällen über den Hinderungsgrund und seine Auswirkungen informieren. Sofern ein solches Ereignis uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich unsere Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich unsere Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Jede Partei ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die sich daraus ergebende Verzögerung den Zeitraum von drei Monaten überschreitet oder wenn ihr infolge der Verzögerung vor Ablauf dieser Frist ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist mit der Folge, dass geleistete Anzahlungen rückerstattet werden. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

4.7     Teillieferungen sind, soweit zumutbar, zulässig.

4.8     Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit haften wir aus Schadensersatzansprüchen nur nach Maßgabe von Ziffer 9.

4.9     Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, stellen wir die Lieferung „ab Werk“ (exw Incoterms 2020) zur Verfügung. Für den Transport einschließlich Beladung und ordnungsgemäßer Transportsicherung ist ausschließlich der Kunde auf eigene Kosten verantwortlich.

4.10   Auch wenn wir für den Kunden die Versendung der Ware übernehmen, geschieht der Transport auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern nicht ausdrücklich abweichend etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, wir die Kosten des Transports tragen und/oder wir den Transport selbst durchführen. Auch wenn wir die Ware versenden oder den Transport selbst durchführen, ist der Kunde zur Entladung auf eigene Kosten und Gefahr selbst verantwortlich, es sei denn, wir haben die Entladung gemäß ausdrücklicher Vereinbarung als zusätzliche Leistung übernommen. Haben wir die Versendung übernommen, erfolgt die Wahl der Versandart und der Beförderung nach unserem billigen Ermessen.

4.11   Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Die bei Bestellungen in unserem Online-Shop geltenden Versandoptionen werden dem Kunden während des Bestellverlaufs angezeigt.

4.12   Unterstützen unsere Mitarbeiter oder sonstige für uns tätige Dritte den Kunden bei der Verladung und/oder Transportsicherung und/oder Entladung, ohne dass uns insofern eine rechtliche Verpflichtung traf, so geschieht dies gefälligkeitshalber und auf eigenes Risiko des Kunden. Die Personen werden als Erfüllungsgehilfen des Kunden tätig. Wir übernehmen insoweit keinerlei Verantwortung. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

    5. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden, Annahmeverzug, Schadensersatzpflicht des Kunden

5.1     Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche vertraglich geregelten, erforderlichen oder nach Treu und Glauben geschuldeten Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere alle für die Leistung erforderliche Genehmigungen einzuholen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen und Daten zu liefern sowie die zeitliche Verfügbarkeit kompetenter Ansprechpartner zu gewährleisten.

5.2     Wir sind berechtigt, dem Kunden für die Erbringung einer Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist zu setzen. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3     Bei Abrufaufträgen ist der Kunde verpflichtet, den Abruf innerhalb der vereinbarten Fristen vorzunehmen. Ist keine Frist bestimmt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Frist für den Abruf zu setzen, wenn innerhalb von drei Monaten kein Abruf durch den Kunden erfolgt.

5.4     Erbringt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vertragsgemäß, nimmt der Kunde einen vereinbarten Abruf nicht vor, wird die Ware auf Veranlassung des Kunden oder aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat, später als zum vorgesehenen Liefertermin versendet, oder befindet sich der Kunde aufgrund sonstiger Umstände in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz der dadurch entstehenden Schäden und Mehraufwendungen zu verlangen. Während des Annahmeverzugs sind wir berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 0,2 % des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche, höchstens jedoch 5 % des Rechnungswerts, zu berechnen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass keine oder erheblich geringere Schäden entstanden sind. Uns bleibt vorbehalten, höhere Schäden nachzuweisen. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, bleiben unberührt. Die Gefahr geht in diesen Fällen mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5.5     Schuldet der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, sind wir berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu verlangen, soweit nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt vorbehalten.

 

    6. Zahlung 

6.1     Rechnungsbeträge sind nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Abzüge, wie Skonto, sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nicht zulässig.

6.2     Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, einen Vertrag ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse abzuschließen.

6.3     Im Falle einer Zahlung auf Rechnung gerät der Kunde in Verzug, wenn der jeweilige Forderungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten oder in der Rechnung bestimmten Zahlungsfrist gezahlt ist. Ist keine Zahlungsfrist bestimmt, gerät der Kunde in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung gezahlt ist. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei uns. Ein früherer Verzugseintritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere durch Mahnung, bleibt unberührt.

6.4     Während des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen und Schadenspauschale gemäß den gesetzlichen Vorschriften als Mindestschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Weitergehende Rechte, insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag und/oder Schadensersatz, bleiben vorbehalten.

6.5     Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Ware bleiben jedoch die Gegenrechte des Kunden insbesondere gemäß Ziffer 8.5 dieser AVB unberührt.

 

    7. Eigentumsvorbehalt

7.1     Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreises sowie sämtlicher weiterer bestehender oder (im Zeitpunkt des Vertragsschlusses) künftiger Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung vor. Das Eigentum an der Ware geht automatisch auf den Kunden über, sobald der Kaufpreis getilgt ist und keine weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bestehen (Kontokorrentvorbehalt).

7.2     Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern oder zu verarbeiten. Die Berechtigung erlischt automatisch, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet ist.

7.3     Der Kunde ist bei einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit verpflichtet, die Ware nur gegen ausreichende Sicherheiten (z. B. Vereinbarung eines eigenen Eigentumsvorbehalts etc.) zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind dem Kunden nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

7.4     Eine eventuelle Be- oder Verarbeitung der Eigentumsvorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Verarbeiter im Sinne des § 950 BGB. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Eigentumsvorbehaltsware (Rechnungswert inkl. Umsatzsteuer) zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Erfolgt eine Verbindung oder Vermischung mit einer Sache des Kunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so dass er Kunde Alleineigentum erwirbt, wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig entsprechend dem Wert der Ausgangsstoffe zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung Miteigentum an dem Endprodukt überträgt. Wir nehmen die Eigentumsübertragung an. Der Kunde verwahrt für uns das (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Für die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Produkte gelten die Regelungen für Vorbehaltsware entsprechend.

7.5     Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderung aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware sicherungshalber an uns ab, und zwar in Höhe des Rechnungswerts unserer Forderungen (einschließlich Mehrwertsteuer), die uns gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung zustehen, zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags in Höhe von 20 %. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung weiter verkauft wurde.

7.6     Der Kunde ist ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs einzuziehen. Die uns zustehenden Erlöse sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Namen der Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diese von der Abtretung zu unterrichten. Wir sind ermächtigt, die Abtretung auch in seinem Namen den Abnehmern mitzuteilen. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch, wenn der Kunde im Zahlungsverzug ist, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet ist.

7.7     Ungeachtet eines etwaigen automatischen Erlöschens, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerungs- und/oder Verarbeitungsermächtigung und/oder die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde seine Pflichten uns gegenüber verletzt, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nicht ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät, oder gegen seine Pflichten als Vorbehaltskäufer verstößt oder nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unsere Zahlungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet sind. Im Falle des Erlöschens der Einziehungsermächtigung hat der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die Forderung an uns zu übermitteln und uns ggf. bei der Beitreibung zu unterstützen.

7.8     Ferner sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind wahlweise, sofern die Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen, auch berechtigt, die Ware lediglich herauszuverlangen. Ein solches bloßes Herausgabeverlangen stellt keine Rücktrittserklärung dar. Der Rücktritt bleibt aber vorbehalten. Gleiches gilt, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.

7.9     Der Kunde ist verpflichtet, die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Sachen auf seine Kosten pfleglich zu behandeln, sorgfältig zu verwahren und angemessen gegen die üblichen Risiken (Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser) zu versichern und auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Wir können jederzeit verlangen, dass der Kunde ein Inventar über die von uns gelieferten Waren an seinem jeweiligen Lagerort aufnimmt und die Ware als in unserem Eigentum stehend kenntlich macht. Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

7.10   Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen und uns alle für eine Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zu überlassen. Der Kunde haftet für die Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage anfallen, soweit sie nicht von dem betreibenden Gläubiger erlangt werden können.

 

    8. Gewährleistung bei Mängeln

8.1     Unsere Produkte sind mangelfrei, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und mit dem vereinbarten Zubehör und Anleitungen übergeben werden, die der Kunde üblicherweise erwarten kann. Die Beweislast für das Bestehen eines Mangels trägt der Kunde. Wir weisen darauf hin, dass die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben nur Annäherungswerte wiedergeben. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder durch einen Dritten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne geben wir grundsätzlich nicht ab. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

8.2     Bei Mängeln der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch kostenfreie Nachbesserung oder Nachlieferung (Nacherfüllung). Wir sind berechtigt, von dem Kunden die Rücksendung der Ware zu uns zum Zwecke der Prüfung der Beanstandung und ggf. zur Nachbesserung/Nachlieferung zu verlangen. Die erforderlichen Transportkosten für die Rücksendung der Ware gehen im Fall berechtigter Mängelrügen zu unseren Lasten. Soweit für den Kunden zumutbar, sind wir nach billigem Ermessen berechtigt, die Nachbesserung in der Weise vorzunehmen, dass dem Kunden ein Ersatzteil zugesendet wird und der Kunde den Austausch vornimmt. Die Kosten des Ersatzteiles einschließlich des Versandes tragen wir. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern. Die Nacherfüllung ist in jedem Fall unverhältnismäßig, wenn die Kosten der Nacherfüllung mehr als 120 % des Kaufpreises betragen.

8.3     Der Kunde kann erst dann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn innerhalb einer uns schriftlich gesetzten angemessenen Frist kein Nacherfüllungsversuch vorgenommen wird oder die Nacherfüllung unmöglich, verweigert, fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Die Frist zur Nacherfüllung muss, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen, mindestens vier Wochen betragen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist im Zweifel erst nach dem dritten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch anzunehmen. Ein Rücktrittsrecht wegen unerheblicher Mängel steht dem Kunden nicht zu. Für Rücktrittsrechte und Schadenersatzansprüche wegen Mängeln gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen die besonderen Bestimmungen in Ziffer 9.

8.4     Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Mängel einschließlich Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, und uns, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Die Untersuchung hat in jedem Fall vor dem Einbau, der Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Ware zu erfolgen. Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware erkennbar sind, sind spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entgegennahme der Ware schriftlich zu rügen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren (versteckte Mängel) sind innerhalb von zwei Werktagen nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Werden Mängel nicht gemäß den vorstehenden Vorschriften gerügt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß genehmigt. Vermerke auf Lieferscheinen gelten nicht als Mängelrüge. Außendienstmitarbeiter, Transportpersonen oder sonstige Dritte sind nicht zur Empfangnahme von Mängelrügen berechtigt.

8.5     Wegen Mängeln darf der Kunde Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, der im Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln angemessen ist.

8.6     Für die Verjährung von Mängelansprüchen gilt Ziffer 10.

8.7     Wir übernehmen die Gewähr, dass die Ware frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) ist, nur in Bezug auf das Land, in das die Lieferung erfolgt. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Ware gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffende Ware zunächst entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen.

8.8     Der Kunde ist verpflichtet, uns über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich zu verständigen. Er darf Verletzungen nicht anerkennen. Abwehrmaßnahmen oder Vergleichsverhandlungen sind ausschließlich uns vorbehalten. Stellt der Kunde die Nutzung der Ware aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

8.9     Ein Regress gemäß §§ 445a, 445b BGB ist ausgeschlossen, wenn der Endkunde Unternehmer ist. Ist der Endkunde Verbraucher, gelten für einen Lieferantenregress die gesetzlichen Vorschriften.

 

    9. Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche des Kunden

9.1     Für das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde wegen einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten kann, soweit die Pflichtverletzung von uns zu vertreten ist.

9.2     Eine Haftung von uns auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

-   Für Schäden haften wir, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, grundsätzlich nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

-   Für einfache Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).

-   Sofern wir für fahrlässiges Verhalten haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.

-   Für Verspätungsschäden haften wir maximal in Höhe von 5 % des Wertes der im Verzug befindlichen Leistung.

-   Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

-   Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, denen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

 

    10. Verjährung

10.1   Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt ein Jahr, soweit nicht das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445a, 445b (Rückgriffsansprüche) BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen bestimmt.

10.2   Sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenen Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen.

10.3   Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden:

-   Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen,

-   Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.

10.4   Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

    11. Schlussbestimmungen

11.1   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2   Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Wir sind berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

11.3   Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

    12. Datenschutzhinweis

Wir verarbeiten sämtliche personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

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